Gesetzliche Grundlagen

Tiermasseure und Bewegungslehrer arbeiten mit und an Tieren unter Anwendung von Techniken der Massage und Bewegungslehre um Bewegungsabläufe zu verbessern und dadurch Körper- und Selbstbewusstsein, Körperwahrnehmung, Koordinationsfähigkeit und Reaktionsfähigkeit zu steigern sowie die Leistungsfähigkeit zu erhalten und wiederherzustellen.

Ich möchte darauf hinweisen, dass laut dem Österreichischen Tierärztegesetz § 4 in Österreich jede Untersuchung von Tieren, Diagnose und Behandlungen im Sinne von Heilbehandlungen, egal welcher Natur, an einem kranken Tier, dem Tierarzt vorbehalten ist. Einzig dem Tierarzt obliegt es zu entscheiden, ob ein Tier krank ist oder nicht. Bei Verdacht auf eine Erkrankung behalte ich mir vor, Sie umgehend an einen Tierarzt zu verweisen.

Mitglied bei: WKO
Berufsbezeichnung: Tierbetreuer
Verleihungsstaat: Österreich

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